Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Maybachstr. 3
71735 Eberdingen
Deutschland

1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Erfolgt die Bestellung des Kunden auf Deutsch, ist dementsprechend ausschließlich die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Erfolgt die Bestellung auf Englisch, ist ausschließlich die englische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.

2. Angebote / Vertragsschluss

(1) An unsere Angebote und Kostenvoranschläge halten wir uns, falls im Angebot nicht ausdrücklich anders erwähnt, für 1 Monat nach Absendung gebunden. Der Kunde ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem uns die Annahme des Kunden zugeht.

(2) Die Bestellung der Ware/Beauftragung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliche Annahme des Angebots.

(3) Der Kunde erhält per E-Mail eine Auftragsbestätigung als PDF-Datei. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

3. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(2) Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich etwaiger Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Alle anfallenden Gebühren des Zahlungsvorganges sind vom Kunden zu tragen. 

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Rechnung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. 

(4) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung und Ware beim Kunden zur Zahlung fällig.

(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Auftrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf Erhalt der vereinbarten Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kundens gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (Abs. 4) kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.  Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4. Lieferzeiten

(1) Von uns angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Kalenderwochen überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.

(2) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen mit Freigabe der Produktspezifikationen durch den Kunden und

(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) und oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages oder (c) wenn eine Anzahlung vereinbart ist, am Tag des Eingangs der Anzahlung. 

(3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist der Kunde Verbraucher kann er auch uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung (Fax oder E-Mail ausreichend) durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

(5) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern Montagearbeiten Bestandteil des Auftrags sind, schulden wir jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass die technischen, rechtlichen und personellen Rahmenbedingungen durch den Kunden bereitgestellt werden (z.B. elektrische Anschlüsse, Ansprechpartner des Kunden vor Ort).

(6) Die Rechte des Kunden gem. § 7 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

(7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. EUR 25 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.

(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen.

(3) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(a) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist

(c) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (iv) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(i) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(ii) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz (i) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 3 lit. b genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(iii) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 lit b. geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(iv) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben

6. Abnahme

(1) Verlangen wir nach Fertigstellung unserer Leistungen eine förmliche Abnahme oder ist diese vertraglich vereinbart, hat der Kunde die förmliche Abnahme auf unser Verlangen hin unverzüglich, spätestens binnen sieben Kalendertagen ab dem Zugang unseres Verlangens, durchzuführen.

(2) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde unsere Leistung nicht innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

(3) Der Kunde hat die für die Durchführung einer Abnahme erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit Ausnahme unserer Personalkosten hat der Besteller die gesamten mit der Abnahme verbundenen Kosten zu tragen.

7. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung bemisst sich nach den gesetzlichen Regelungen.

Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Etwaige Angaben und technische Daten wie Maße, Gewichte, Berechnungen, Zeichnungen, Skizzen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. 

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, zwei Jahre ab Lieferung

(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. 

(4) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Kosten, die durch eine Änderung des Erfüllungsorts entstehen werden nicht übernommen.

8. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

(4) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.v. § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu den von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

9. Datenschutz

Der Anbieter beachtet die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die dem Kunden zustehenden Rechte (Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit).

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die für 71735 Eberdingen, Deutschland zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.